Hier finden Sie aktuelle Informationen verschiedener Behörden und Institutionen zum Umgang mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie:
Wie das BMWI am 24. November 2021 bekanntgegeben hat, werden das bewährte und aktuell geltende Instrument zur Unterstützung von Freiberuflern und Unternehmen verlängert. Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt; ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige bis Ende März 2022 fortgeführt.
Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, sowie Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
Ein aktualisiertes FAQ zu den Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Website der BAK.
Der Bundestag hat am 18. November 2021 umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. November 2021 zugestimmt. In Anbetracht der Entwicklung der Infektionszahlen und der Belastung der Kliniken sieht das Gesetz weitreichende Ermächtigungen der Länder vor, zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Weitere Informationen
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 18. November 2021 neue Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Neuer Maßstab für besondere Maßnahmen ist die Belastung in den Krankenhäusern (Hospitalisierungsrate). An drei Schwellenwerten der Hospitalisierungsrate orientiert sich, welche besonderen Maßnahmen notwendig werden. Die Maßnahmen werden bei dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 9. Dezember 2021 evaluiert. Weitere Informationen und die Beschlüsse in Kürze
Das gebündelte Informationsangebot der Architektenkammern der Länder und der Bundesarchitektenkammer, unter anderem mit rechtlichen und wirtschaftlichen Hinweisen, inkl. einer Auswertung des Gesetzespakets der Bundesregierung zu Corona, wird fortlaufend aktualisiert. Die wesentlichen Folgen, soweit sie auch Planerinnen und Planer betreffen können, wurden zusammengestellt. Ein Link zum Informationsangebot der Bundesregierung ist ebenfalls dort zu finden. Darüber hinaus werden auf dieser Seite regelmäßig die Ergebnisse der alle drei Monate von BAK und BIngK gemeinsam durchgeführten Mitgliederbefragungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Büros veröffentlicht.
Informationsseite der Bundesarchitektenkammer e.V
Die Corona-Pandemie stellt die Parteien eines Arbeitsverhältnisses vor besondere Herausforderungen und wirft viele neue Fragen auf. Eine Vielzahl von Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Pandemie hat die Budnesarchitektenkammer zusammengestellt. Weitere Informationen
In der Überarbeitung der FAQ des BMWi zur Überbrückungshilfe II tauchte am 4.Dezember 2020 neu der Hinweis auf, dass die Beihilfe max. 90 % der ungedeckten Fixkosten entsprechen kann. Diese geänderten Regelungen sorgten bei Architektinnen und Architekten und deren Steuerberater für Unmut. Denn damit sind Zuschüsse nur möglich, wenn in den entsprechenden Antragsmonaten ein Verlust nachgewiesen werden kann. Schlimmer noch, es gibt damit Fälle, in denen ein Großteil der ausgezahlten Überbrückungshilfe wieder zurückgezahlt werden muss, weil sich die Begriffsdefinition zur Fixkostenhilfe geändert hat. Begründet wird die Regelung vom BMWi mit dem Verweis auf das EU-Beihilferecht. Die BAK hat in Abstimmung mit dem BFB das Thema bei der dpa platziert (hier). Die Bundessteuerberaterkammer wird beim BMWi eine optimierte Überbrückungshilfe, einen erweiterten Verlustrücktrag oder kompensierende Hilfen für Betroffene fordern.